19.09.25 Kurs Gästeführung
für die Landkreise Leipzig, Nordsachsen und nördliches Mittelsachsen
Der Tourismusverband LEIPZIG REGION e. V. und die Volkshochschule Nordsachsen beginnen ab 19.09.2025 einen Gästeführungskurs. Die meisten Kurse der 136 Unterrichtseinheiten finden Freitagabend und Samstagvormittag statt. Während der sächsischen Schulferien finden keine Kurse statt. Das Kursende ist vor Weihnachten 2025 geplant.
Sie lernen Touren professionell zu planen und durchzuführen – nach den Qualitätsstandards des Bundesverbands der Gästeführer in Deutschland e. V. (BVGD). Alle Teilnehmenden können nach der bestandenen Prüfung Mitglied im Gästeführerverein Leipzig und Umland e. V. werden und erhalten damit eine BVGD-Mitgliedschaft (Stufe I).
Der Kurs richtet sich an Gästeführer:innen ohne Zertifikat und Berufseinsteigende. Der Kurs findet überwiegend online statt und wird durch Präsenzveranstaltungen, praktische Übungen und eine Busexkursion durch die Region ergänzt.
Am 22.07.25 können Sie sich zu der Informationsveranstaltung von 15-16 Uhr anmelden. Sie erfahren alles über den Kurs, die Kursinhalte, den Ablauf – inklusive der Online-Module – den Praxisteil und die halbtägige Busfahrt.
Bis 2024 bestand über die Sächsische Aufbaubank (SAB) die „Förderung zur beruflichen Weiterbildung". Mit dieser Förderung war es möglich, sich einen Kurs in der Regel zu 50 Prozent fördern zu lassen. Für geringfügig Beschäftigte galt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent. Derzeit wird bei diesem Förderprogramm der wichtige Hinweis aufgeführt, dass Sie „sobald der Beschluss [des Freistaates Sachsen] zum Doppelhaushalt 2025/2026 vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung bereitgestellt werden, [...] umgehend über die Möglichkeit der Antragstellung an dieser Stelle informiert [werden]". Sie können diese Internetseite selbst regelmäßig aufrufen. Bis Herbst besteht die Möglichkeit, dass das Förderprogramm wieder aufgenommen wird. Vor Kursbeginn am 19.09.25 können Sie den Antrag bei der SAB selbst stellen.